Fahrerflucht Halle (Saale): Beweise sichern & Einspruch – alles, was Sie wissen müssen
- Thorsten Weiß
- 12. Okt.
- 2 Min. Lesezeit

Ein Autounfall ist schon belastend genug – doch wer den Unfallort einfach verlässt, begeht Fahrerflucht (juristisch: „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“). Das ist in Deutschland eine Straftat und kann schwerwiegende Folgen haben: Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafe.
In diesem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Fahrerflucht.
Häufige Fragen (FAQ) zur Fahrerflucht
Was ist Fahrerflucht genau?
Fahrerflucht liegt vor, wenn ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, ohne die erforderlichen Angaben zur Person, zum Fahrzeug und zur Versicherung zu machen oder eine angemessene Zeit zu warten.
Wie lange muss man nach einem Parkunfall warten?
Es gibt keine gesetzlich festgeschriebene Zeit. In der Praxis gilt:
Kleinunfall / Parkschaden: ca. 20–60 Minuten warten.
Danach: Polizei informieren und Unfall melden.
👉 Einfach einen Zettel mit Telefonnummer am Auto zu hinterlassen reicht nicht aus und gilt rechtlich trotzdem als Fahrerflucht.
Was tun, wenn ich ein parkendes Auto beschädige?
Sofort anhalten und Schaden sichern.
Nach dem Fahrer suchen (z. B. im Supermarkt oder nahegelegenen Gebäuden).
Wenn der Fahrer nicht auffindbar ist: Polizei rufen und den Vorfall melden.
Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht?
Das hängt von der Schwere des Unfalls ab:
Sachschaden unter 600 €: Geldstrafe oder Bußgeld.
Sachschaden über 600 €: Straftat, Geldstrafe, 2 Punkte in Flensburg, Fahrverbot möglich.
Bedeutender Schaden (über 1.300 €) oder Personenschaden: Entzug der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Zahlt meine Versicherung bei Fahrerflucht?
Haftpflichtversicherung: reguliert den Schaden des Gegners, kann Sie aber mit bis zu 5.000 € in Regress nehmen.
Kaskoversicherung: verweigert in der Regel die Leistung.
Wird Fahrerflucht immer angezeigt?
Ja – Fahrerflucht ist eine Straftat nach § 142 StGB und wird von der Polizei verfolgt. Auch bei kleinen Parkschäden wird meist Anzeige erstattet.
Kann Fahrerflucht den Führerschein kosten?
Ja. Bereits ab einem bedeutenden Sachschaden (ab ca. 1.300 €) oder bei Personenschaden droht Führerscheinentzug und eine Sperrfrist für die Neuerteilung.
Was tun, wenn ich Fahrerflucht begangen habe?
Sofort zur Polizei und den Unfall nachträglich melden.
Je schneller die Meldung erfolgt, desto eher kann das Gericht dies strafmildernd werten.
Bei drohenden Strafen unbedingt einen Verkehrsanwalt einschalten.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Opfer von Fahrerflucht bin?
Sofort Polizei verständigen und Unfall melden.
Fotos von der Unfallstelle und möglichen Spuren sichern.
Zeugen befragen.
Falls möglich, Kameraaufzeichnungen (Dashcam, Überwachungskamera) sichern.
Eigene Versicherung informieren.
Habe ich Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Täter nicht ermittelt wird?
Ja, in vielen Fällen übernimmt die eigene Kaskoversicherung den Schaden. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Regulierung über die Verkehrsopferhilfe e. V. (bei Personenschäden oder nicht ermittelbaren Verursachern).
GutachterExpress Halle (Saale) – Hilfe nach Fahrerflucht
Wenn Sie Opfer einer Fahrerflucht geworden sind, unterstützen wir Sie bei der Beweissicherung und Schadensdokumentation. Ein unabhängiges Gutachten ist oft entscheidend, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
📞 Kontakt – GutachterExpress Halle (Saale)
Leipziger Chaussee 134, 06112 Halle (Saale)
Telefon: +49 (0)345-77 38 199 3
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E-Mail: info@gutachter-express.de
✅ Fazit:
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat mit harten Konsequenzen. Schon kleine Parkrempler können teuer werden, wenn man sich falsch verhält. Wer einen Unfall verursacht, sollte sofort Polizei und ggf. Geschädigte informieren.
Als Geschädigter sichern Sie mit einem Gutachten Ihre Ansprüche – wir vom GutachterExpress Halle (Saale) stehen Ihnen dabei zuverlässig zur Seite.




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