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Kalibrierung von Assistenzsystemen nach Unfällen – wer zahlt wirklich?

Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen nach Unfall in Halle, Leipzig und Umgebung

Nach einem Verkehrsunfall verlangen Werkstätten oder Versicherungen häufig eine Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen. Für Geschädigte ist oft unklar, ob diese Arbeiten notwendig sind und wer die Kosten tragen muss. Dieser Beitrag erklärt klar, wann eine Kalibrierung erforderlich ist, wer sie bezahlen muss und wann Versicherungen nicht kürzen dürfen – für Halle, Leipzig und Umgebung.


Was bedeutet die Kalibrierung von Assistenzsystemen

  • Neueinstellung von Kamera-, Radar- und Sensorsystemen

  • Wiederherstellung der korrekten Funktion sicherheitsrelevanter Systeme

  • Voraussetzung für Verkehrssicherheit nach einem Unfall


Assistenzsysteme, die häufig kalibriert werden müssen

  • Notbremsassistent

  • Spurhalteassistent

  • Abstandsregeltempomat

  • Verkehrszeichenerkennung

  • Park- und Umfeldsensoren


Warum nach einem Unfall kalibriert werden muss

  • Stoßfänger oder Verkleidungen im Sensorbereich beschädigt

  • Frontscheibe oder Kotflügel ersetzt oder repariert

  • Sensorhalter oder Kameraträger betroffen

  • Fahrwerks- oder Achsarbeiten durchgeführt

  • Karosseriearbeiten verändern die Fahrzeuggeometrie


Wer die Kosten der Kalibrierung tragen muss

  • Kalibrierung ist Teil der fachgerechten Reparatur

  • Maßgeblich sind die Herstellervorgaben

  • Sicherheitsrelevante Arbeiten dürfen nicht gestrichen werden

  • Gegnerversicherung muss zahlen, wenn technisch erforderlich


Wann Versicherungen die Kosten nicht ablehnen dürfen

  • Hersteller schreibt Kalibrierung vor

  • Bauteile im Sensor- oder Kamerabereich betroffen

  • Kalibrierung im Gutachten dokumentiert

  • Verkehrssicherheit ohne Kalibrierung nicht gewährleistet


Typische Kürzungsversuche der Versicherungen

  • Eine Sichtprüfung reicht aus

  • Der Sensor war nicht beschädigt

  • Kalibrierung nur bei schweren Unfällen nötig

  • Bei freier Werkstatt nicht erstattungsfähig


Kalibrierung bei fiktiver Abrechnung

  • Abrechnung auf Gutachtenbasis zulässig

  • Technisch notwendige Kalibrierungen dürfen nicht gestrichen werden

  • Sicherheit ist wichtiger als Kostenargumente


Besonderheiten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen

  • Kombination aus ADAS- und Hochvolt-Systemen

  • Erweiterte Prüf- und Kalibrieranforderungen

  • Spezielle Werkstattausstattung erforderlich


Warum ein unabhängiges Gutachten entscheidend ist

  • Dokumentiert Kalibrierpflicht technisch korrekt

  • Verweist auf Herstellervorgaben

  • Schützt vor unzulässigen Kürzungen

  • Gerichtsfest bei Streitigkeiten


Fazit

Ist eine Kalibrierung technisch erforderlich, muss die Versicherung die Kosten übernehmen. Pauschale Ablehnungen sind nicht zulässig. Ein unabhängiges Gutachten schützt Geschädigte in Halle, Leipzig und Umgebung vor Kürzungen.


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