Kalibrierung von Assistenzsystemen nach Unfällen – wer zahlt wirklich?
- Thorsten Weiß
- 12. Jan.
- 2 Min. Lesezeit

Nach einem Verkehrsunfall verlangen Werkstätten oder Versicherungen häufig eine Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen. Für Geschädigte ist oft unklar, ob diese Arbeiten notwendig sind und wer die Kosten tragen muss. Dieser Beitrag erklärt klar, wann eine Kalibrierung erforderlich ist, wer sie bezahlen muss und wann Versicherungen nicht kürzen dürfen – für Halle, Leipzig und Umgebung.
Was bedeutet die Kalibrierung von Assistenzsystemen
Neueinstellung von Kamera-, Radar- und Sensorsystemen
Wiederherstellung der korrekten Funktion sicherheitsrelevanter Systeme
Voraussetzung für Verkehrssicherheit nach einem Unfall
Assistenzsysteme, die häufig kalibriert werden müssen
Notbremsassistent
Spurhalteassistent
Abstandsregeltempomat
Verkehrszeichenerkennung
Park- und Umfeldsensoren
Warum nach einem Unfall kalibriert werden muss
Stoßfänger oder Verkleidungen im Sensorbereich beschädigt
Frontscheibe oder Kotflügel ersetzt oder repariert
Sensorhalter oder Kameraträger betroffen
Fahrwerks- oder Achsarbeiten durchgeführt
Karosseriearbeiten verändern die Fahrzeuggeometrie
Wer die Kosten der Kalibrierung tragen muss
Kalibrierung ist Teil der fachgerechten Reparatur
Maßgeblich sind die Herstellervorgaben
Sicherheitsrelevante Arbeiten dürfen nicht gestrichen werden
Gegnerversicherung muss zahlen, wenn technisch erforderlich
Wann Versicherungen die Kosten nicht ablehnen dürfen
Hersteller schreibt Kalibrierung vor
Bauteile im Sensor- oder Kamerabereich betroffen
Kalibrierung im Gutachten dokumentiert
Verkehrssicherheit ohne Kalibrierung nicht gewährleistet
Typische Kürzungsversuche der Versicherungen
Eine Sichtprüfung reicht aus
Der Sensor war nicht beschädigt
Kalibrierung nur bei schweren Unfällen nötig
Bei freier Werkstatt nicht erstattungsfähig
Kalibrierung bei fiktiver Abrechnung
Abrechnung auf Gutachtenbasis zulässig
Technisch notwendige Kalibrierungen dürfen nicht gestrichen werden
Sicherheit ist wichtiger als Kostenargumente
Besonderheiten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
Kombination aus ADAS- und Hochvolt-Systemen
Erweiterte Prüf- und Kalibrieranforderungen
Spezielle Werkstattausstattung erforderlich
Warum ein unabhängiges Gutachten entscheidend ist
Dokumentiert Kalibrierpflicht technisch korrekt
Verweist auf Herstellervorgaben
Schützt vor unzulässigen Kürzungen
Gerichtsfest bei Streitigkeiten
Fazit
Ist eine Kalibrierung technisch erforderlich, muss die Versicherung die Kosten übernehmen. Pauschale Ablehnungen sind nicht zulässig. Ein unabhängiges Gutachten schützt Geschädigte in Halle, Leipzig und Umgebung vor Kürzungen.



Kommentare