🔄
top of page

Feuerwehreinsatz nach Autounfall – wer zahlt die Kosten in Halle (Saale)?


Feuerwehreinsatz
Feuerwehreinsatz nach Autounfall.

Ein Autounfall ist oft mit großem Aufwand verbunden: Polizei, Rettungsdienst, Abschleppdienst – und manchmal auch die Feuerwehr. Doch was viele nicht wissen: Ein Feuerwehreinsatz nach einem Unfall ist nicht immer kostenlos. Unter bestimmten Umständen können Autofahrer oder Versicherungen mit hohen Kosten belastet werden.


Wann rückt die Feuerwehr nach einem Unfall aus?

Die Feuerwehr wird in Deutschland bei Unfällen gerufen, wenn:

  • Menschen aus Fahrzeugen befreit werden müssen (z. B. eingeklemmt nach Kollision),

  • auslaufende Betriebsstoffe (Öl, Benzin, Diesel, Kühlflüssigkeit) gebunden werden müssen,

  • ein Brandrisiko besteht,

  • die Fahrbahn gereinigt oder Hindernisse beseitigt werden müssen.

👉 Selbst bei kleineren Unfällen reicht schon eine Ölspur, damit die Feuerwehr tätig wird.


Wer zahlt die Kosten für den Feuerwehreinsatz?

Ob die Feuerwehr kostenlos arbeitet oder eine Rechnung stellt, hängt vom Einsatzgrund ab:

  • Rettung von Personen → meist kostenlos (öffentliche Aufgabe, wird durch die Kommune getragen).

  • Binden von Ölspuren / Flüssigkeiten → Kosten können dem Unfallverursacher oder dessen Versicherung in Rechnung gestellt werden.

  • Beseitigung von Fahrzeugteilen oder Reinigung der Fahrbahn → ebenfalls Kostenpflicht für den Verursacher möglich.

  • Brandbekämpfung → trägt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers.


Wie hoch können Feuerwehrkosten nach einem Unfall sein?

Die Kosten unterscheiden sich je nach Stadt oder Gemeinde, da jede Kommune eigene Gebührensatzungen hat.

  • Kleine Ölspur innerorts: ab ca. 100–300 €

  • Größere Einsätze mit Spezialfahrzeugen: 500–1.500 €

  • Aufwendige Bergung oder Gefahrstoffeinsätze: mehrere tausend Euro möglich

👉 In Halle (Saale) sind Feuerwehrkosten nach einem Unfall in der städtischen Gebührensatzung geregelt und werden dem Verursacher oder seiner Versicherung in Rechnung gestellt.


Zahlt die Versicherung den Feuerwehreinsatz?

  • Haftpflichtversicherung: übernimmt die Kosten, wenn Sie den Unfall unverschuldet erlitten haben und ein Dritter haftet.

  • Eigene Haftpflicht (als Verursacher): kommt für Feuerwehreinsätze auf, die aufgrund des Unfalls notwendig waren.

  • Kaskoversicherung: zahlt meist nicht für Feuerwehrkosten, da diese nicht direkt zum Fahrzeugschaden gehören.


Warum ein Gutachten auch bei Feuerwehrkosten wichtig ist

Viele Versicherungen prüfen Feuerwehrkosten streng und versuchen, sie zu kürzen. Ein unabhängiges Unfallgutachten kann helfen,

  • die Notwendigkeit des Feuerwehreinsatzes zu dokumentieren,

  • den Zusammenhang zwischen Unfall und Kosten nachzuweisen,

  • zusätzliche Schadenspositionen (z. B. Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Reinigungskosten) zu sichern.


GutachterExpress Halle (Saale) – Ihr Partner auch bei Feuerwehrkosten

Wir vom GutachterExpress Halle (Saale) unterstützen Sie nicht nur bei klassischen Unfallschäden, sondern auch bei der vollständigen Kostenregulierung, wenn ein Feuerwehreinsatz nach einem Unfall erforderlich war.


📞 Kontakt – GutachterExpress Halle (Saale)

Leipziger Chaussee 134, 06112 Halle (Saale)



✅ Fazit:

Ein Feuerwehreinsatz nach einem Autounfall kann teuer werden – besonders wenn Ölspuren beseitigt oder Fahrbahnen gereinigt werden müssen. Die Kosten trägt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Mit einem unabhängigen Gutachten sichern Sie Ihre Ansprüche und vermeiden, auf Zusatzkosten sitzenzubleiben.



Quellen:

Kommentare


bottom of page