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Totalschaden am Auto in Halle (Saale) – Ihre Rechte, Optionen und Checkliste

Aktualisiert: 29. Sept.

brennendes Auto
Schwerer Fahrzeugbrand – GutachterExpress dokumentiert Schäden für Versicherung und Regulierung.

Ein Totalschaden am Auto ist für viele Autofahrer der Albtraum:

Das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Doch was bedeutet das genau, wer zahlt – und welche Schritte müssen Sie jetzt gehen?


Als zertifizierte KFZ-Gutachter in Halle (Saale) erklären wir, wie Sie im Fall eines Totalschadens rechtssicher vorgehen.


1. Was ist ein Totalschaden?

Es gibt zwei Arten von Totalschaden:


  1. Technischer Totalschaden – Das Fahrzeug kann aus technischen Gründen nicht mehr repariert werden.


  2. Wirtschaftlicher Totalschaden – Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.


📌 Stand 2025: Versicherungen orientieren sich weiterhin am Verhältnis Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert – übersteigen die Reparaturkosten diesen Wert (abzüglich Restwert), gilt wirtschaftlicher Totalschaden.


2. Wer zahlt bei Totalschaden?

Unverschuldeter Unfall

  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

  • Zusätzlich können Gutachterkosten, Abschleppkosten und Nutzungsausfall erstattet werden.


Eigenverschuldeter Unfall

  • Die eigene Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten nach den vertraglichen Bedingungen.

  • Selbstbeteiligung und mögliche Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse werden berücksichtigt.


3. Die Rolle des KFZ-Gutachters

Ein unabhängiges Gutachten ist entscheidend, um:

  • Wiederbeschaffungswert realistisch festzustellen

  • Restwert korrekt zu ermitteln

  • Schadenumfang vollständig zu dokumentieren

  • Rechtsansprüche gegenüber der Versicherung zu sichern


💡 Versicherungen versuchen oft, den Restwert über regionale oder überregionale Börsen zu erhöhen, um die Zahlung zu reduzieren – ein erfahrener Gutachter achtet auf marktgerechte Werte.


4. Ihre Rechte

  • Freie Wahl des Gutachters bei unverschuldetem Unfall

  • Anspruch auf Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfallentschädigung

  • Möglichkeit zur 130%-Regel: Reparaturkosten dürfen bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen, wenn das Auto fachgerecht repariert und weiter genutzt wird


5. Checkliste – Was tun bei Totalschaden?

✅ Unfallstelle sichern und Polizei rufen

✅ Beweise sichern (Fotos, Zeugen, Unfallskizze)

✅ Versicherung und ggf. Anwalt informieren

✅ Unabhängigen KFZ-Gutachter beauftragen

✅ Wiederbeschaffungswert und Restwert prüfen lassen

✅ Überlegen: Reparatur (130%-Regel) oder Ersatzfahrzeug


6. Typische Fehler vermeiden

  • Nur den Gutachter der Versicherung akzeptieren

  • Restwert ohne Prüfung annehmen

  • Nutzungsausfall nicht geltend machen

  • Fahrzeug voreilig verkaufen, bevor die Regulierung abgeschlossen ist


7. Vorteile mit GutachterExpress Halle (Saale)

  • Zertifiziert nach EN ISO/IEC 17024

  • Schnelle Vor-Ort-Begutachtung in Halle und Umgebung

  • Rechtssichere Ermittlung von Wiederbeschaffungs- und Restwert

  • Unterstützung bei Versicherungskorrespondenz

  • Transparente und unabhängige Beratung


Fazit

Ein Totalschaden bedeutet nicht, dass Sie automatisch Verlust machen müssen.

Mit einem unabhängigen Gutachten sichern Sie sich eine faire Entschädigung und können selbstbestimmt entscheiden, wie es weitergeht.


In Halle (Saale) ist der GutachterExpress Ihr starker Partner bei Totalschäden.


📞 Kontakt – GutachterExpress Halle (Saale)

Leipziger Chaussee 134, 06112 Halle (Saale)

📞 Telefon: 0345-77381993

💬 WhatsApp: +49 (0)151-294 395 04

➡ Jetzt Gutachten anfragen – wir ermitteln den wahren Wert nach einem Totalschaden!



Quellen:

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