Unfall mit Leasingfahrzeug in Halle (Saale) – was GutachterExpress empfiehlt und worauf Sie achten müssen
- Thorsten Weiß
- 8. Aug.
- 2 Min. Lesezeit

Ein Unfall ist schon ärgerlich genug – doch wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, wird es oft komplizierter. Denn im Gegensatz zu einem eigenen Auto sind Sie nicht der Eigentümer, sondern nur der Nutzer.
Das bedeutet: Besondere Pflichten, klare Regeln und mögliche Zusatzkosten.
Hier erfahren Sie, wie Sie nach einem Leasing-Unfall rechtssicher vorgehen und welche Rolle ein unabhängiger Gutachter dabei spielt.
1. Besonderheiten bei Leasingfahrzeugen
Ein Leasingfahrzeug gehört rechtlich dem Leasinggeber (meist eine Bank oder ein Autohaus).Sie sind vertraglich verpflichtet, das Fahrzeug in einem vertraglich festgelegten Zustand zurückzugeben.
Das heißt:
Jeder Schaden muss fachgerecht behoben werden
Reparaturen müssen in der Regel nach Herstellervorgaben erfolgen
Wertminderung kann in Rechnung gestellt werden, auch wenn der Schaden repariert wurde
📌 Stand 2025: Leasingverträge enthalten fast immer eine Pflicht zur Meldung von Unfällen an den Leasinggeber.
2. Ihre Pflichten nach einem Unfall
Sofortige Unfallmeldung an den Leasinggeber und die Versicherung
Polizei rufen bei unklarer Schuld oder Personenschäden
Beweise sichern (Fotos, Zeugen, Unfallbericht)
Kein Schuldeingeständnis abgeben
Gutachter beauftragen – möglichst unabhängig und nicht nur den der Versicherung nutzen
💡 Wichtig: Manche Leasinggeber verlangen explizit ein Gutachten von einem neutralen Sachverständigen.
3. Wer zahlt den Schaden?
Unverschuldeter Unfall
Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Reparaturkosten
Auch Gutachterkosten, Wertminderung und ggf. Nutzungsausfall werden übernommen
Leasinggeber erhält oft direkt das Geld oder die Reparaturfreigabe
Selbst verschuldeter Unfall
In der Regel übernimmt die Vollkaskoversicherung die Reparatur
Sie zahlen die Selbstbeteiligung
Mögliche Rückstufung der Versicherungsprämie
4. Wertminderung bei Leasingfahrzeugen
Auch wenn ein Schaden repariert ist, kann der Leasinggeber eine merkantile Wertminderung geltend machen. Diese wird in einem Gutachten festgehalten und muss in der Endabrechnung berücksichtigt werden.
5. Ablauf der Schadenregulierung in Halle (Saale)
Unfall dokumentieren – Fotos, Daten, Zeugen
Leasinggeber informieren
Versicherung kontaktieren
Unabhängiges Gutachten erstellen lassen
Reparatur nach Herstellervorgaben
Endabrechnung mit Leasinggeber klären
6. Häufige Fehler vermeiden
Schaden nur mit Kostenvoranschlag melden (nicht ausreichend rechtssicher)
Reparatur in nicht autorisierter Werkstatt durchführen
Wertminderung nicht prüfen lassen
Gutachter nur von der Versicherung auswählen lassen
7. Vorteile mit GutachterExpress Halle (Saale)
Zertifizierte Gutachter mit Leasing-Erfahrung
Schnelle Vor-Ort-Besichtigung in Halle und Umgebung
Rechtssichere Gutachten für Versicherung & Leasinggeber
Dokumentation von Wertminderung für faire Abrechnung
Unterstützung bei der Kommunikation mit Leasinggeber & Versicherung
Fazit
Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug erfordert schnelles und korrektes Handeln.
Mit einem unabhängigen, zertifizierten Gutachten sichern Sie sich gegen unnötige Kosten ab – und vermeiden Streit bei der Fahrzeugrückgabe.
In Halle (Saale) sind wir vom GutachterExpress Ihr Ansprechpartner für rechtssichere Leasing-Gutachten.
📞 Kontakt – GutachterExpress Halle (Saale)
Leipziger Chaussee 13406112 Halle (Saale)
Telefon: +49 (0)345‑77 38 199 3
Whatsapp: +49 (0)151-294 395 04
E-Mail: info@gutachter-express.de
Web: www.gutachter-express.de
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