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Unfall mit Leasingfahrzeug in Halle (Saale) – was GutachterExpress empfiehlt und worauf Sie achten müssen

Auto leasing

Ein Unfall ist schon ärgerlich genug – doch wenn es sich um ein Leasingfahrzeug handelt, wird es oft komplizierter. Denn im Gegensatz zu einem eigenen Auto sind Sie nicht der Eigentümer, sondern nur der Nutzer.


Das bedeutet: Besondere Pflichten, klare Regeln und mögliche Zusatzkosten.

Hier erfahren Sie, wie Sie nach einem Leasing-Unfall rechtssicher vorgehen und welche Rolle ein unabhängiger Gutachter dabei spielt.


1. Besonderheiten bei Leasingfahrzeugen

Ein Leasingfahrzeug gehört rechtlich dem Leasinggeber (meist eine Bank oder ein Autohaus).Sie sind vertraglich verpflichtet, das Fahrzeug in einem vertraglich festgelegten Zustand zurückzugeben.


Das heißt:

  • Jeder Schaden muss fachgerecht behoben werden

  • Reparaturen müssen in der Regel nach Herstellervorgaben erfolgen

  • Wertminderung kann in Rechnung gestellt werden, auch wenn der Schaden repariert wurde


📌 Stand 2025: Leasingverträge enthalten fast immer eine Pflicht zur Meldung von Unfällen an den Leasinggeber.


2. Ihre Pflichten nach einem Unfall

  • Sofortige Unfallmeldung an den Leasinggeber und die Versicherung

  • Polizei rufen bei unklarer Schuld oder Personenschäden

  • Beweise sichern (Fotos, Zeugen, Unfallbericht)

  • Kein Schuldeingeständnis abgeben

  • Gutachter beauftragen – möglichst unabhängig und nicht nur den der Versicherung nutzen


💡 Wichtig: Manche Leasinggeber verlangen explizit ein Gutachten von einem neutralen Sachverständigen.


3. Wer zahlt den Schaden?

Unverschuldeter Unfall

  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Reparaturkosten

  • Auch Gutachterkosten, Wertminderung und ggf. Nutzungsausfall werden übernommen

  • Leasinggeber erhält oft direkt das Geld oder die Reparaturfreigabe

Selbst verschuldeter Unfall

  • In der Regel übernimmt die Vollkaskoversicherung die Reparatur

  • Sie zahlen die Selbstbeteiligung

  • Mögliche Rückstufung der Versicherungsprämie


4. Wertminderung bei Leasingfahrzeugen

Auch wenn ein Schaden repariert ist, kann der Leasinggeber eine merkantile Wertminderung geltend machen. Diese wird in einem Gutachten festgehalten und muss in der Endabrechnung berücksichtigt werden.


5. Ablauf der Schadenregulierung in Halle (Saale)

  1. Unfall dokumentieren – Fotos, Daten, Zeugen

  2. Leasinggeber informieren

  3. Versicherung kontaktieren

  4. Unabhängiges Gutachten erstellen lassen

  5. Reparatur nach Herstellervorgaben

  6. Endabrechnung mit Leasinggeber klären


6. Häufige Fehler vermeiden

  • Schaden nur mit Kostenvoranschlag melden (nicht ausreichend rechtssicher)

  • Reparatur in nicht autorisierter Werkstatt durchführen

  • Wertminderung nicht prüfen lassen

  • Gutachter nur von der Versicherung auswählen lassen


7. Vorteile mit GutachterExpress Halle (Saale)

  • Zertifizierte Gutachter mit Leasing-Erfahrung

  • Schnelle Vor-Ort-Besichtigung in Halle und Umgebung

  • Rechtssichere Gutachten für Versicherung & Leasinggeber

  • Dokumentation von Wertminderung für faire Abrechnung

  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Leasinggeber & Versicherung


Fazit

Ein Unfall mit einem Leasingfahrzeug erfordert schnelles und korrektes Handeln.

Mit einem unabhängigen, zertifizierten Gutachten sichern Sie sich gegen unnötige Kosten ab – und vermeiden Streit bei der Fahrzeugrückgabe.


In Halle (Saale) sind wir vom GutachterExpress Ihr Ansprechpartner für rechtssichere Leasing-Gutachten.


📞 Kontakt – GutachterExpress Halle (Saale)

Leipziger Chaussee 13406112 Halle (Saale)

Telefon: +49 (0)345‑77 38 199 3

Whatsapp: +49 (0)151-294 395 04

E-Mail: info@gutachter-express.de

Web: www.gutachter-express.de

Jetzt Termin sichern – wir sorgen für eine faire Regulierung Ihres Leasing-Unfalls!

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