Unfall mit Vorschaden: Zahlt die Versicherung trotzdem? – Das sollten Geschädigte in Halle (Saale) & Leipzig wissen
- Thorsten Weiß
- 15. Okt.
- 3 Min. Lesezeit

Ein Parkrempler vor zwei Jahren, eine alte Delle am Kotflügel – und jetzt ein frischer Unfall in Halle (Saale) oder Leipzig. Viele Betroffene hören dann den Satz: „Mit Vorschaden zahlt die Versicherung nicht.“ Das ist so pauschal falsch. Entscheidend ist, ob der neue Schaden technisch sauber vom alten Vorschaden abgrenzbar ist. In diesem Beitrag erklären wir, wie diese Abgrenzung gelingt, welche Unterlagen helfen und wie Sie in der Regulierung die Oberhand behalten.
Was bedeutet „Vorschaden“ – und warum wird er zum Thema?
Als Vorschaden gelten vorbestehende Beschädigungen am Fahrzeug: alte Lackkratzer, frühere Unfallschäden, unsaubere oder gar nicht durchgeführte Reparaturen. Versicherer thematisieren das, weil sie nur den unfallbedingten, aktuellen Schaden ersetzen müssen – nicht mehr. Für Sie heißt das: Den neuen Schaden beweisen und vom alten trennen.
Wichtig: Ein Vorschaden schließt Ansprüche nicht automatisch aus. Er erfordert lediglich genaue Beweissicherung.
Technische Abgrenzung: So trennt man Alt- von Neuschaden
Die Kernfragen lauten: Wo sitzt der Schaden? Wie ist er entstanden? Passen Spurenbild und Anstoßrichtung zum aktuellen Ereignis?
Ein unabhängiges Beweissicherungsgutachten klärt das mithilfe von:
Spurenbildanalyse & Anstoßrichtung: Höhe, Winkel und Lage der Deformation zeigen, ob frische Schäden hinzugekommen sind.
Lackschichtmessung: Weist nach, ob ein Bauteil schon einmal lackiert/gespachtelt wurde (Hinweis auf Vorschaden) oder ob der aktuelle Lackaufbau unversehrt/neu beschädigt ist.
Demontage bei Bedarf: Erst unter Anbauteilen (Stoßfänger, Innenverkleidungen) werden verdeckte Schäden sichtbar.
Vergleichsfotos: Vorher/Nachher-Dokumentation trennt eindeutig, was neu ist.
Ergebnis: Ein technisch klar abgegrenzter Neuschadenanteil ist voll erstattungsfähig – auch wenn daneben Altspuren existieren.
Teilkausalität: Wenn Schäden überlappen
Häufig berühren sich alte und neue Beschädigungen am selben Bauteil. Hier greift das Prinzip der Teilkausalität:
Der eindeutig unfallbedingte Mehrschaden wird ersetzt.
Der vorschadenbedingte Anteil bleibt außen vor.
Beispiel: Kotflügel war früher leicht eingedrückt (Vorschaden), jetzt reißt die Kante ein und der Scheinwerferhalter bricht beim aktuellen Unfall. Halter & Riss sind neu – erstattungsfähig. Der alte Eindrücker nicht.
Welche Unterlagen helfen Ihnen jetzt wirklich?
Für eine reibungslose Regulierung in Halle (Saale) und Leipzig sollten Sie diese Beweise parat haben:
Reparaturnachweise zu früheren Schäden: Rechnungen, Werkstattberichte, Teilelisten.
Dokumentation zum aktuellen Unfall: Unfallskizze, Fotos, Zeit/Ort, Zeugendaten.
Service-/Fahrzeughistorie: HU-Berichte, frühere Gutachten – alles, was den Zustand belegt.
Kommunikation bündeln: Senden Sie Versicherungen ausschließlich geprüfte Informationen – idealerweise über den Gutachter.
Häufige Versicherungsargumente – und wie Sie souverän kontern
„Das war doch schon kaputt.“Antwort: Teilabgrenzung vorlegen (Gutachten mit Spurenbild/Lackmessung). Neu entstandene Schäden sind separat zu regulieren.
„Die Reparaturkosten sind wegen des Vorschadens zu hoch.“Antwort: Technisch notwendiger Reparaturweg zählt. Wenn Bauteile durch den Neuschaden erst jetzt ersetzt werden müssen, sind diese Kosten unfallbedingt.
„Kein Nutzungsausfall wegen Vorschaden.“Antwort: Nutzungsausfall ist nicht ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug ohne den neuen Schaden fahrbereit gewesen wäre. Das belegt die technische Bewertung.
So gehen Sie in Halle (Saale) & Leipzig Schritt für Schritt vor
Nicht voreilig Aussagen machen („Das war vorher schon…“). Sagen Sie lieber: „Bitte fachlich prüfen.“
Unabhängigen Gutachter beauftragen – schnell, bevor Spuren verwischen oder Teile entsorgt werden.
Beweissicherung komplett: Fotos, Lackschichtmessung, bei Bedarf Demontage – alles sauber dokumentieren.
Reparaturstrategie festlegen: Instandsetzen oder tauschen? Hersteller-/Sicherheitsvorgaben (z. B. ADAS-Kalibrierung, Hochvolt) beachten.
Kürzungen prüfen lassen: Werkstattverweis, Lohnsätze, Verbringung, UPE-Aufschläge, Beilackierung – regional belegen (Halle/Leipzig).
Rechtsbeistand einschalten, wenn die Gegenseite blockt – bei klarer Haftung trägt die Versicherung des Unfallgegners regelmäßig die Anwaltskosten.
FAQ kurz & klar
Zahlt die Versicherung trotz Vorschaden?Ja – für den abgrenzbaren Neuschaden in voller Höhe.
Brauche ich zwingend ein Gutachten? Wenn Vorschäden im Spiel sind: Ja, unbedingt. Ohne belastbare Technik ist die Abgrenzung kaum durchsetzbar.
Und wenn frühere Reparaturen „nicht perfekt“ waren? Unsauber reparierte Vorschäden schließen Ansprüche nicht aus. Entscheidend ist, was jetzt neu kaputt ging.
Gibt es auch Wertminderung trotz Vorschaden? Kann sein. Wenn der aktuelle Unfall zusätzlichen merkantilen Schaden verursacht (z. B. Strukturteile betroffen), ist eine merkantile Wertminderung möglich – Einzelfallprüfung nötig.
Fazit / Schluss
Ein Vorschaden ist kein Dealbreaker. Er bedeutet nur: Mehr Sorgfalt bei der Beweisführung. Mit einem unabhängigen Beweissicherungsgutachten, einer sauberen Abgrenzung und konsequenter Argumentation erhalten Sie in Halle (Saale) und Leipzig die volle Erstattung für den tatsächlichen Neuschaden – inklusive möglicher Wertminderung und Nutzungsausfall. Handeln Sie schnell, dokumentieren Sie gründlich, und lassen Sie sich nicht mit pauschalen Ablehnungen abspeisen.
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