Kürzung der Lohnsätze? Werkstattwahl in Halle & Leipzig – Ihr Recht auf Markenqualität
- Thorsten Weiß
- 21. Okt.
- 2 Min. Lesezeit

Nach einem Unfall in Halle (Saale) oder Leipzig hören Geschädigte oft: „In der freien Werkstatt geht’s viel günstiger – wir kürzen die Stundenverrechnungssätze.“ Klingt plausibel, ist aber rechtlich nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. In diesem Beitrag zeigen wir, wann Versicherer tatsächlich auf eine freie Alternativwerkstatt verweisen dürfen, welche Nachweise sie bringen müssen und wie Sie Ihr Wahlrecht clever sichern.
Ihr Grundprinzip: Wahlrecht der Werkstatt
Als Geschädigte*r dürfen Sie grundsätzlich selbst bestimmen, wo repariert wird – Markenbetrieb oder qualifizierte freie Werkstatt. Dieses Wahlrecht ist besonders stark bei jüngeren und scheckheftgepflegten Fahrzeugen oder wenn Garantie-/Kulanzansprüche berührt sein könnten.
Merke: Die Versicherung darf nicht pauschal kürzen. Sie muss konkret und nachprüfbar belegen, dass die vorgeschlagene Werkstatt gleichwertig und zumutbar ist.
Was „gleichwertig“ in der Praxis bedeutet
Eine Alternativwerkstatt ist nur dann zumutbar, wenn sie u. a. folgendes erfüllt:
Herstellervorgaben & Originalteile: Reparatur nach OEM-Vorschriften, Zugriff auf Originalteile bzw. freigegebene Teile in gleicher Qualität.
Diagnose & Kalibrierung: Moderne ADAS-/Fahrerassistenz-Kalibrierung, Achsvermessung, Hochvolt-Kompetenz (E-/Hybrid).
Qualität & Garantie: Zertifizierungen, dokumentierte Qualitätssicherung, Garantie auf Arbeiten.
Erreichbarkeit im Alltag: Halle/Leipzig und Umgebung, realistische Anfahrtszeiten, Hol-/Bringservice oder Ersatzmobilität.
Terminsicherheit: zeitnahe Reparaturplätze, keine unzumutbaren Wartezeiten.
Fehlt eines dieser Kriterien, ist der Verweis nicht gleichwertig – Kürzungen sind dann unzulässig.
Häufige Kürzungstricks – und wie Sie souverän kontern
„Hier ist eine günstigere Werkstattliste.“→ Checkliste anfordern: OEM-Vorgaben? Kalibriertechnik? Zertifikate? Garantie? Konkrete Preise für genau Ihr Fahrzeug.
Fehlen Belege, bleibt Ihr Wahlrecht bestehen.
„Die Markenwerkstatt ist zu teuer – freie ist Standard.“→ Fahrzeughistorie (Scheckheft, Inspektionen) vorlegen. Bei jungen/garantierten Fahrzeugen ist Markenniveau regelmäßig zumutbar.
„Die Alternativwerkstatt ist 40 km entfernt – aber viel billiger.“→ Zumutbarkeit prüfen: Wegezeit, Hol-/Bringdienst, Ersatzmobilität. Ist das im Alltag in Halle/Leipzig unpraktisch, kein wirksamer Verweis.
„Keine UPE-/Verbringungskosten nötig.“→ Werkstattpraxis vor Ort belegen (Lackiererei-Auslagerung, Teileaufschläge). Regionale Nachweise schlagen Pauschalkürzungen.
So sichern Sie Ihren Anspruch in Halle & Leipzig – Schritt für Schritt
Unabhängiges Gutachten beauftragen: Regionale Lohnsätze (Marke & qualifizierte freie Betriebe), Herstellervorgaben, Nebenarbeiten (Kalibrierung, Verbringung, UPE, Kleinteile) sauber kalkuliert.
Fahrzeughistorie bereitlegen: Scheckheft, Rechnungen, ggf. Garantie-/Kulanzhinweise.
Verweisangebote prüfen lassen: Gleichwertigkeit, Erreichbarkeit, Terminlage, Garantie – schriftlich dokumentieren.
Kommunikation bündeln: Antworten an die Versicherung über den Gutachter/Anwalt; so bleibt die Argumentation konsistent.
Konsequent bleiben: Keine pauschalen Abschläge akzeptieren. Begründete Nachkalkulation einreichen, ggf. mit Werkstattbestätigungen aus Halle/Leipzig.
Beispiele aus der Praxis
ADAS-Kalibrierung: Der Versicherer verweist auf eine freie Werkstatt ohne Kalibrierstand. Ergebnis: Nicht gleichwertig, Markenwerkstatt berechtigt.
E-Fahrzeug: Hochvolt-Freigabe fehlt in der Alternativwerkstatt. Ergebnis: Nicht zumutbar, Markenniveau bleibt.
Älteres Fahrzeug, gute freie Werkstatt: Gleichwertigkeit nachgewiesen (OEM-Datenzugang, Kalibrierung, Garantie) – Verweis kann zulässig sein, wenn erreichbar und terminsicher.
Fazit
Die Kürzung von Stundenverrechnungssätzen ist nur dann zulässig, wenn die Versicherung eine konkrete, gleichwertige und zumutbare Alternativwerkstatt im Raum Halle/Leipzig nachweist. Mit unabhängigem Gutachten, Fahrzeughistorie und regionalen Belegen setzen Sie Ihr Wahlrecht durch – und erhalten die notwendigen Lohnsätze für eine fachgerechte Reparatur.
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Quellen:




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