Mietwagen nach Autounfall – Ihre Rechte und Ansprüche in Halle (Saale)
- Thorsten Weiß
- 23. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 25. Sept.

Nach einem Autounfall stellt sich für viele Betroffene schnell die Frage: Wie bleibe ich mobil, während mein Fahrzeug repariert wird oder ein Totalschaden reguliert wird?
Die Antwort lautet oft: Mietwagen nach Autounfall. Doch nicht jeder Anspruch ist automatisch gegeben – und Versicherungen kürzen hier besonders gerne.
In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie Anspruch auf einen Mietwagen haben, wie lange Sie ihn nutzen dürfen, welche Kosten die Versicherung übernimmt und welche Alternative es gibt.
Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Autounfall?
Ja – wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden und Ihr Fahrzeug dadurch nicht fahrbereit oder verkehrsunsicher ist, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Mietwagen übernehmen.
👉 Wichtig: Bei einem Totalschaden gilt der Anspruch nur für die Zeit bis zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs.
Wie lange darf ich den Mietwagen nutzen?
Reparaturschaden: für die Dauer der fachgerechten Reparatur.
Totalschaden: für die geschätzte Wiederbeschaffungsdauer (in der Regel 10–14 Tage).
Ein unabhängiges Gutachten ist hier entscheidend, weil es die Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungszeit exakt dokumentiert.
Welche Mietwagenklasse steht mir zu?
Sie haben Anspruch auf ein Fahrzeug der gleichen Klasse wie Ihr eigenes.
Beispiel: Fahren Sie einen Mittelklassewagen, steht Ihnen kein Luxusauto, sondern ein Mietwagen derselben Kategorie zu.
Versicherungen versuchen oft, auf kleinere Klassen zu verweisen – hier hilft ein Gutachter, die richtige Zuordnung durchzusetzen.
👉 Eigenersparnis: Da Sie durch den Mietwagen eigene Kosten sparen (z. B. Verschleiß), wird oft ein Abzug von 10–15 % vorgenommen.
Wer zahlt die Mietwagenkosten?
Bei unverschuldetem Unfall: die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Bei Eigenverschulden: nur die eigene Vollkaskoversicherung, falls vorhanden (Tarif prüfen).
Die Versicherung muss nur erforderliche und angemessene Kosten übernehmen. Überhöhte Rechnungen oder nicht benötigte Extras werden oft gekürzt.
Alternative: Nutzungsausfallentschädigung
Statt eines Mietwagens können Sie sich auch die Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen.
Sie erhalten pro Tag einen festen Geldbetrag, abhängig von der Fahrzeugklasse (ca. 23–175 € pro Tag).
Diese Lösung lohnt sich besonders, wenn Sie während der Ausfallzeit kein Ersatzfahrzeug benötigen (z. B. Zweitwagen vorhanden).
Typische Fehler beim Mietwagen nach Unfall
Zu lange gemietet: Wenn die Reparatur schneller fertig ist, zahlt die Versicherung nicht für zusätzliche Tage.
Falsche Fahrzeugklasse: Luxusauto statt vergleichbarer Fahrzeugklasse – Versicherung kürzt.
Überhöhte Kosten: Wählen Sie einen seriösen Anbieter, sonst verweigert die Versicherung die volle Erstattung.
Keine Absprache mit Gutachter/Anwalt: führt oft zu Streit mit der Versicherung.
GutachterExpress Halle (Saale) – wir sichern Ihre Ansprüche
Wir vom GutachterExpress Halle (Saale) stellen mit einem unabhängigen Gutachten sicher, dass Sie den richtigen Mietwagen oder Nutzungsausfall erhalten – ohne unnötige Kürzungen durch die Versicherung.
Ihre Vorteile:
Dokumentation der Reparaturdauer oder Wiederbeschaffungszeit im Gutachten
Berechnung der richtigen Nutzungsausfallentschädigung
Zusammenarbeit mit Anwälten, wenn die Versicherung kürzt
Schnelle Vor-Ort-Termine in Halle (Saale)
📞 Kontakt – GutachterExpress Halle (Saale)
Leipziger Chaussee 134, 06112 Halle (Saale)
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✅ Fazit:
Nach einem Autounfall haben Sie in Halle (Saale) grundsätzlich Anspruch auf einen Mietwagen, wenn Ihr Auto nicht fahrbereit ist. Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers – jedoch nur für die notwendige Dauer und in angemessener Höhe. Mit einem unabhängigen Gutachten sichern Sie Ihre Rechte und vermeiden Kürzungen.
Quellen:




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