Verbringungskosten & Kleinteile: Was erstattungsfähig ist | Halle & Leipzig
- Thorsten Weiß
- 28. Okt.
- 2 Min. Lesezeit

„Verbringungskosten? Kleinteile? UPE-Aufschläge? – streichen wir.“ Viele Unfallgeschädigte in Halle (Saale) und Leipzig kennen diese Standardformel aus Kürzungsschreiben der Versicherer. Dabei gehören genau diese Positionen oft notwendig zur fachgerechten Reparatur – und sind dann auch zu ersetzen. In diesem Beitrag erklären wir, wann Verbringungskosten, Kleinteile und UPE-Aufschläge erstattungsfähig sind, wie Sie das belegen und wie Sie typische Kürzungstricks sachlich kontern.
Begriffe kurz & klar
Verbringungskosten: Transport des Fahrzeugs von der Reparaturwerkstatt zur externen Lackiererei (und zurück), wenn die Werkstatt keine eigene Lackierkabine hat.
Kleinteile-/Materialpauschale: Verbrauchsmaterial wie Clips, Schrauben, Dichtungen, Abdeckfolien, Reiniger – in der Kalkulation als Pauschale oder positionsbezogen ausgewiesen.
UPE-/Hersteller-Aufschläge: Aufschläge auf Teile-Listenpreise (z. B. Logistik/Handling), die in vielen Betrieben branchenüblich abgerechnet werden.
Wann sind diese Positionen erstattungsfähig?
Grundsatz: Erforderlich und regional üblich – dann ersatzfähig.
Werkstattpraxis belegt: Die beauftragte Werkstatt in Halle/Leipzig lässt nachweislich extern lackieren → Verbringung ist technisch/organisatorisch notwendig.
Herstellervorgaben & Reparaturweg: Demontage-/Montagearbeiten, Beilackierung, Trocknungszeiten etc. sind nach OEM-Vorgaben eingeplant → Kleinteile fallen zwangsläufig an.
Marktüblichkeit: UPE-Aufschläge werden in der Region regelmäßig berechnet; die Versicherung darf nicht abstrakt auf „irgendeinen günstigeren Anbieter“ verweisen.
Wichtig: Es kommt nicht auf theoretische Billigalternativen an, sondern auf die konkrete, fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeugs im regionalen Markt.
Typische Kürzungsargumente – und Ihre Antwort
„Die Werkstatt könnte doch intern lackieren – Verbringung unnötig.“→ Werkstattbestätigung beilegen: keine eigene Lackiererei, übliche Zusammenarbeit mit externem Partner; ggf. Auftrag/Lieferschein. Erforderlichkeit ist damit belegt.
„Kleinteile sind im Stundenlohn enthalten.“→ Positionsliste oder Pauschalansatz aus der Kalkulation zeigen (Clips/Dichtungen/Spezialkleber).
Verbrauchsmaterial fällt zusätzlich an und ist nicht im Lohnsatz enthalten.
„UPE-Aufschläge zahlen wir grundsätzlich nicht.“→ Regionale Belege (Angebote/Rechnungen), Teilepreislisten/Handelsbedingungen und Werkstattnachweis vorlegen. Übliche Aufschläge = marktgerecht.
„Beilackierung ist optional.“→ Fachliche Begründung im Gutachten: Farbton-/Effektlack, Übergangsbereiche, Herstellervorgaben. Ohne Beilackierung drohen sichtbare Farbunterschiede → nicht fachgerecht.
So gehen Sie in Halle (Saale) & Leipzig konkret vor
Unabhängiges Gutachten beauftragen
Reparaturweg nach Herstellervorgaben inkl. Beilackierung, Kalibrierungen, Achsvermessung.
Verbringung, Kleinteile, UPE-Aufschläge explizit kalkulieren.
Werkstattpraxis dokumentieren
Kurzbestätigung der Werkstatt: externe Lackierung üblich; Aufstellung der Verbringung (km/Transfer).
Materiallisten/Pauschalen für Kleinteile anfügen.
Regionale Üblichkeit belegen
Vergleichsangebote/Rechnungen aus Halle/Leipzig.
Teilepreis-/Aufschlagspraxis dokumentieren (z. B. Händlerbestätigung).
Kürzungsschreiben systematisch kontern
Punkt-für-Punkt-Antwort mit Belegen (Gutachtenauszug, Werkstattnachweis, Marktbeispiele).
Bei Hartnäckigkeit: Rechtsbeistand einschalten – bei klarer Haftung trägt die Gegenseite regelmäßig die Kosten.
Beispiele aus der Praxis
Teillackierung Stoßfänger/Seitenteil: Werkstatt ohne Kabine → Verbringung hin/retour + Beilackierung des angrenzenden Bauteils. Erstattungsfähig, wenn belegt.
Frontschaden mit Sensorhaltertausch: Zahlreiche Clips/Dichtungen fallen an → Kleinteilepauschale oder Einzelpositionen notwendig und belegbar.
Originalteil mit UPE-Zuschlag: Händler weist Aufschlag aus → bei regionaler Üblichkeit übernahmefähig.
Fazit
Verbringungskosten, Kleinteile und UPE-Aufschläge sind keine Luxuspositionen, sondern oft notwendige Bestandteile einer fachgerechten Reparatur. Wer in Halle (Saale) und Leipzig den Reparaturweg sauber begründet, die Werkstattpraxis dokumentiert und die regionale Üblichkeit belegt, wehrt pauschale Kürzungen sachlich und erfolgreich ab.
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Für Halle (Saale) & Leipzig: Wir kalkulieren nach Herstellervorgaben, begründen strittige Positionen fachlich und setzen Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch.




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