Reparaturbestätigung nach Gutachten: Wann sie rechtlich erforderlich ist – und wann nicht
- Thorsten Weiß
- 5. Jan.
- 2 Min. Lesezeit

Nach einem Verkehrsunfall und der Erstellung eines Schadengutachtens verlangen Versicherungen häufig zusätzlich eine sogenannte Reparaturbestätigung. Für viele Geschädigte ist unklar, ob diese überhaupt notwendig ist oder ob die Versicherung damit unzulässig Zahlungen verzögern oder kürzen will.
Dieser Beitrag erklärt klar, wann eine Reparaturbestätigung rechtlich erforderlich ist – und wann nicht, insbesondere für Geschädigte in Halle, Leipzig und Umgebung.
Was ist eine Reparaturbestätigung
Eine Reparaturbestätigung ist eine schriftliche Erklärung eines Sachverständigen oder einer Werkstatt, dass die im Gutachten beschriebenen Schäden fachgerecht repariert wurden.
Sie dient der Versicherung als Nachweis, dass:
das Fahrzeug wieder verkehrssicher ist
die Reparatur dem Gutachten entspricht
bestimmte Ansprüche erfüllt sind
Grundsatz: Keine Reparaturpflicht für Geldersatz
Wichtig vorab:Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug reparieren zu lassen.
Rechtlich gilt:
Abrechnung auf Gutachtenbasis ist zulässig
fiktive Abrechnung ist erlaubt
Geldersatz statt Reparatur ist möglich
➡️ In diesen Fällen ist keine Reparaturbestätigung erforderlich.
Wann eine Reparaturbestätigung NICHT erforderlich ist
Eine Reparaturbestätigung ist nicht notwendig, wenn:
der Schaden fiktiv abgerechnet wird
kein Nutzungsausfall geltend gemacht wird
keine 130-Prozent-Regel angewendet wird
kein Anspruch auf Weiterbenutzung nach Totalschaden besteht
die Versicherung lediglich „zur Sicherheit“ danach fragt
In diesen Fällen darf die Versicherung die Zahlung nicht verweigern oder verzögern.
Wann eine Reparaturbestätigung erforderlich sein kann
Eine Reparaturbestätigung kann erforderlich sein, wenn:
Nutzungsausfall geltend gemacht wird
die 130-Prozent-Regel angewendet wird
das Fahrzeug nach wirtschaftlichem Totalschaden weiter genutzt wird
die Verkehrssicherheit nachgewiesen werden muss
➡️ In diesen Fällen dient die Reparaturbestätigung als Beleg für die tatsächliche Instandsetzung.
Reparaturbestätigung bei der 130-Prozent-Regel
Bei der 130-Prozent-Regel ist die Reparaturbestätigung besonders wichtig.
Voraussetzungen:
Reparaturkosten bis maximal 130 % des Wiederbeschaffungswertes
fachgerechte Reparatur entsprechend Gutachten
Weiterbenutzung des Fahrzeugs
Ohne Reparaturbestätigung kann die Versicherung:
Nutzungsausfall kürzen
Zahlungen zurückhalten
die Anwendung der 130-Prozent-Regel ablehnen
Wer darf eine Reparaturbestätigung ausstellen
Eine Reparaturbestätigung darf ausgestellt werden von:
einem unabhängigen Kfz-Gutachter
einer Fachwerkstatt
dem ursprünglichen Sachverständigen
Wichtig:
bloße Eigenbestätigungen des Geschädigten reichen nicht aus
Rechnungen allein ersetzen die Reparaturbestätigung nicht immer
Typische Fehler der Versicherungen
Versicherungen verlangen Reparaturbestätigungen häufig unberechtigt, zum Beispiel:
bei fiktiver Abrechnung
ohne Nutzungsausfall
ohne Totalschaden
pauschal bei jedem Schaden
➡️ Diese Forderungen sind rechtlich nicht haltbar.
Warum ein freier Gutachter in Halle, Leipzig und Umgebung wichtig ist
Ein unabhängiger Gutachter:
prüft, ob eine Reparaturbestätigung wirklich erforderlich ist
stellt diese bei Bedarf rechtssicher aus
verhindert unzulässige Zahlungsverzögerungen
schützt vor Kürzungen durch die Versicherung
Gerade bei strittigen Fällen sorgt eine neutrale Bestätigung für Klarheit.
Fazit
Eine Reparaturbestätigung ist kein Standarddokument, sondern nur in bestimmten Fällen erforderlich. Versicherungen dürfen sie nicht pauschal verlangen, um Zahlungen zu verzögern oder zu kürzen.
Wer nach einem Unfall in Halle, Leipzig und Umgebung korrekt abrechnen möchte, sollte sich frühzeitig beraten lassen und auf ein unabhängiges Gutachten setzen.
📞 Kontakt – GutachterExpress Halle (Saale)
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