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Reparaturbestätigung nach Gutachten: Wann sie rechtlich erforderlich ist – und wann nicht

Unabhängiger Kfz-Gutachter bestätigt fachgerechte Reparatur nach Gutachten in Halle, Leipzig und Umgebung

Nach einem Verkehrsunfall und der Erstellung eines Schadengutachtens verlangen Versicherungen häufig zusätzlich eine sogenannte Reparaturbestätigung. Für viele Geschädigte ist unklar, ob diese überhaupt notwendig ist oder ob die Versicherung damit unzulässig Zahlungen verzögern oder kürzen will.

Dieser Beitrag erklärt klar, wann eine Reparaturbestätigung rechtlich erforderlich ist – und wann nicht, insbesondere für Geschädigte in Halle, Leipzig und Umgebung.


Was ist eine Reparaturbestätigung

Eine Reparaturbestätigung ist eine schriftliche Erklärung eines Sachverständigen oder einer Werkstatt, dass die im Gutachten beschriebenen Schäden fachgerecht repariert wurden.

Sie dient der Versicherung als Nachweis, dass:

  • das Fahrzeug wieder verkehrssicher ist

  • die Reparatur dem Gutachten entspricht

  • bestimmte Ansprüche erfüllt sind


Grundsatz: Keine Reparaturpflicht für Geldersatz

Wichtig vorab:Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug reparieren zu lassen.

Rechtlich gilt:

  • Abrechnung auf Gutachtenbasis ist zulässig

  • fiktive Abrechnung ist erlaubt

  • Geldersatz statt Reparatur ist möglich

➡️ In diesen Fällen ist keine Reparaturbestätigung erforderlich.


Wann eine Reparaturbestätigung NICHT erforderlich ist

Eine Reparaturbestätigung ist nicht notwendig, wenn:

  • der Schaden fiktiv abgerechnet wird

  • kein Nutzungsausfall geltend gemacht wird

  • keine 130-Prozent-Regel angewendet wird

  • kein Anspruch auf Weiterbenutzung nach Totalschaden besteht

  • die Versicherung lediglich „zur Sicherheit“ danach fragt

In diesen Fällen darf die Versicherung die Zahlung nicht verweigern oder verzögern.


Wann eine Reparaturbestätigung erforderlich sein kann

Eine Reparaturbestätigung kann erforderlich sein, wenn:

  • Nutzungsausfall geltend gemacht wird

  • die 130-Prozent-Regel angewendet wird

  • das Fahrzeug nach wirtschaftlichem Totalschaden weiter genutzt wird

  • die Verkehrssicherheit nachgewiesen werden muss

➡️ In diesen Fällen dient die Reparaturbestätigung als Beleg für die tatsächliche Instandsetzung.


Reparaturbestätigung bei der 130-Prozent-Regel

Bei der 130-Prozent-Regel ist die Reparaturbestätigung besonders wichtig.

Voraussetzungen:

  • Reparaturkosten bis maximal 130 % des Wiederbeschaffungswertes

  • fachgerechte Reparatur entsprechend Gutachten

  • Weiterbenutzung des Fahrzeugs

Ohne Reparaturbestätigung kann die Versicherung:

  • Nutzungsausfall kürzen

  • Zahlungen zurückhalten

  • die Anwendung der 130-Prozent-Regel ablehnen


Wer darf eine Reparaturbestätigung ausstellen

Eine Reparaturbestätigung darf ausgestellt werden von:

  • einem unabhängigen Kfz-Gutachter

  • einer Fachwerkstatt

  • dem ursprünglichen Sachverständigen

Wichtig:

  • bloße Eigenbestätigungen des Geschädigten reichen nicht aus

  • Rechnungen allein ersetzen die Reparaturbestätigung nicht immer


Typische Fehler der Versicherungen

Versicherungen verlangen Reparaturbestätigungen häufig unberechtigt, zum Beispiel:

  • bei fiktiver Abrechnung

  • ohne Nutzungsausfall

  • ohne Totalschaden

  • pauschal bei jedem Schaden

➡️ Diese Forderungen sind rechtlich nicht haltbar.


Warum ein freier Gutachter in Halle, Leipzig und Umgebung wichtig ist

Ein unabhängiger Gutachter:

  • prüft, ob eine Reparaturbestätigung wirklich erforderlich ist

  • stellt diese bei Bedarf rechtssicher aus

  • verhindert unzulässige Zahlungsverzögerungen

  • schützt vor Kürzungen durch die Versicherung

Gerade bei strittigen Fällen sorgt eine neutrale Bestätigung für Klarheit.


Fazit

Eine Reparaturbestätigung ist kein Standarddokument, sondern nur in bestimmten Fällen erforderlich. Versicherungen dürfen sie nicht pauschal verlangen, um Zahlungen zu verzögern oder zu kürzen.

Wer nach einem Unfall in Halle, Leipzig und Umgebung korrekt abrechnen möchte, sollte sich frühzeitig beraten lassen und auf ein unabhängiges Gutachten setzen.


📞 Kontakt – GutachterExpress Halle (Saale)

Leipziger Chaussee 134, 06112 Halle (Saale)


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