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Restwertbörsen erklärt: Wann Versicherungen zu hohe Restwerte ansetzen dürfen – und wann nicht

Freier Kfz-Gutachter ermittelt den Restwert eines Unfallfahrzeugs in Halle, Leipzig und Umgebung

Nach einem Unfall und insbesondere bei einem Totalschaden greifen Versicherungen häufig auf sogenannte Restwertbörsen zurück. Dabei werden beschädigte Fahrzeuge online angeboten, um möglichst hohe Restwerte zu erzielen. Für Geschädigte in Halle, Leipzig und Umgebung ist oft nicht erkennbar, ob diese Restwerte überhaupt realistisch sind.

Dieser Beitrag erklärt, wann Versicherungen Restwertbörsen nutzen dürfen – und wann nicht.


Was ist der Restwert

Der Restwert ist der Betrag, den ein unfallbeschädigtes Fahrzeug im unreparierten Zustand noch erzielt.

Er ist relevant bei:

  • wirtschaftlichem Totalschaden

  • Anwendung der 130-Prozent-Regel

  • Abrechnung auf Totalschadenbasis

Der Restwert wird durch ein Gutachten ermittelt, nicht durch die Versicherung.


Was sind Restwertbörsen

Restwertbörsen sind Online-Plattformen, auf denen beschädigte Fahrzeuge bundesweit angeboten werden.

Typisch:

  • Bieter aus ganz Deutschland oder dem Ausland

  • häufige Gebote ohne Besichtigung

  • Fokus auf maximalen Höchstpreis

Für Versicherungen attraktiv, da höhere Restwerte die Auszahlung reduzieren.


Rechtlicher Grundsatz

Der Geschädigte darf sich auf den regionalen Restwert aus dem Gutachten verlassen.

Maßgeblich ist:

  • der regionale Markt in Halle, Leipzig und Umgebung

  • ein realistischer und erzielbarer Verkaufspreis

  • kein Zwang zum überregionalen Verkauf

Ein höheres Börsengebot ist nicht automatisch verbindlich.


Wann Versicherungen keine höheren Restwerte ansetzen dürfen

Versicherungen dürfen Restwertbörsen nicht nutzen, wenn:

  • das Angebot nur online existiert

  • der Käufer außerhalb von Halle, Leipzig und Umgebung sitzt

  • Transport oder Abholung unklar sind

  • zusätzliche Bedingungen bestehen

  • der Geschädigte das Fahrzeug bereits verkauft hat

  • das Angebot erst nachträglich vorgelegt wird

In diesen Fällen gilt der Restwert aus dem freien Gutachten.


Wann höhere Restwerte zulässig sein können

Ein höherer Restwert kann berücksichtigt werden, wenn:

  • das Angebot vor dem Verkauf vorliegt

  • der Käufer regional erreichbar ist

  • eine verbindliche Preiszusage besteht

  • eine kostenlose Abholung erfolgt

  • keine Zusatzbedingungen gestellt werden

Alle Punkte müssen erfüllt sein.


Typische Fehler der Versicherungen

  • pauschale Verweise auf Internetbörsen

  • Ignorieren regionaler Marktverhältnisse

  • nachträgliche Restwertkorrekturen

  • Druck auf Geschädigte, bestimmte Käufer zu nutzen

  • Abweichung vom Gutachten ohne Begründung


Warum ein freies Gutachten in Halle, Leipzig und Umgebung entscheidend ist

Ein unabhängiges Gutachten:

  • ermittelt den regionalen Restwert korrekt

  • berücksichtigt den Markt in Halle, Leipzig und Umgebung

  • schützt vor unzulässigen Kürzungen

  • ist gerichtlich verwertbar

Versicherungseigene Berechnungen ersetzen kein freies Gutachten.


Fazit

Restwertbörsen sind kein Freibrief für Versicherungen, den Schadenersatz zu kürzen. Maßgeblich ist der regionale, realistische Restwert aus dem Gutachten für Halle, Leipzig und Umgebung. Überhöhte Online-Gebote müssen Geschädigte nicht akzeptieren.


Wer nach einem Unfall einen Totalschaden korrekt abrechnen möchte, sollte auf ein unabhängiges Gutachten setzen.


📞 Kontakt – GutachterExpress Halle (Saale)

Adresse: Leipziger Chaussee 134, 06112 Halle (Saale)

Telefon: +49 (0)345-77 38 199 3

WhatsApp: +49 (0)151-294 395 04


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