Restwertbörsen erklärt: Wann Versicherungen zu hohe Restwerte ansetzen dürfen – und wann nicht
- Thorsten Weiß
- 29. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit

Nach einem Unfall und insbesondere bei einem Totalschaden greifen Versicherungen häufig auf sogenannte Restwertbörsen zurück. Dabei werden beschädigte Fahrzeuge online angeboten, um möglichst hohe Restwerte zu erzielen. Für Geschädigte in Halle, Leipzig und Umgebung ist oft nicht erkennbar, ob diese Restwerte überhaupt realistisch sind.
Dieser Beitrag erklärt, wann Versicherungen Restwertbörsen nutzen dürfen – und wann nicht.
Was ist der Restwert
Der Restwert ist der Betrag, den ein unfallbeschädigtes Fahrzeug im unreparierten Zustand noch erzielt.
Er ist relevant bei:
wirtschaftlichem Totalschaden
Anwendung der 130-Prozent-Regel
Abrechnung auf Totalschadenbasis
Der Restwert wird durch ein Gutachten ermittelt, nicht durch die Versicherung.
Was sind Restwertbörsen
Restwertbörsen sind Online-Plattformen, auf denen beschädigte Fahrzeuge bundesweit angeboten werden.
Typisch:
Bieter aus ganz Deutschland oder dem Ausland
häufige Gebote ohne Besichtigung
Fokus auf maximalen Höchstpreis
Für Versicherungen attraktiv, da höhere Restwerte die Auszahlung reduzieren.
Rechtlicher Grundsatz
Der Geschädigte darf sich auf den regionalen Restwert aus dem Gutachten verlassen.
Maßgeblich ist:
der regionale Markt in Halle, Leipzig und Umgebung
ein realistischer und erzielbarer Verkaufspreis
kein Zwang zum überregionalen Verkauf
Ein höheres Börsengebot ist nicht automatisch verbindlich.
Wann Versicherungen keine höheren Restwerte ansetzen dürfen
Versicherungen dürfen Restwertbörsen nicht nutzen, wenn:
das Angebot nur online existiert
der Käufer außerhalb von Halle, Leipzig und Umgebung sitzt
Transport oder Abholung unklar sind
zusätzliche Bedingungen bestehen
der Geschädigte das Fahrzeug bereits verkauft hat
das Angebot erst nachträglich vorgelegt wird
In diesen Fällen gilt der Restwert aus dem freien Gutachten.
Wann höhere Restwerte zulässig sein können
Ein höherer Restwert kann berücksichtigt werden, wenn:
das Angebot vor dem Verkauf vorliegt
der Käufer regional erreichbar ist
eine verbindliche Preiszusage besteht
eine kostenlose Abholung erfolgt
keine Zusatzbedingungen gestellt werden
Alle Punkte müssen erfüllt sein.
Typische Fehler der Versicherungen
pauschale Verweise auf Internetbörsen
Ignorieren regionaler Marktverhältnisse
nachträgliche Restwertkorrekturen
Druck auf Geschädigte, bestimmte Käufer zu nutzen
Abweichung vom Gutachten ohne Begründung
Warum ein freies Gutachten in Halle, Leipzig und Umgebung entscheidend ist
Ein unabhängiges Gutachten:
ermittelt den regionalen Restwert korrekt
berücksichtigt den Markt in Halle, Leipzig und Umgebung
schützt vor unzulässigen Kürzungen
ist gerichtlich verwertbar
Versicherungseigene Berechnungen ersetzen kein freies Gutachten.
Fazit
Restwertbörsen sind kein Freibrief für Versicherungen, den Schadenersatz zu kürzen. Maßgeblich ist der regionale, realistische Restwert aus dem Gutachten für Halle, Leipzig und Umgebung. Überhöhte Online-Gebote müssen Geschädigte nicht akzeptieren.
Wer nach einem Unfall einen Totalschaden korrekt abrechnen möchte, sollte auf ein unabhängiges Gutachten setzen.
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